Gerne übernehme ich die Betreuung Ihres Betriebes und berate Sie in allen Fragen des Arbeits- & Gesundheitsschutzes nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes als Brandschutzbeauftragter (BSB). Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, bei - der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit - die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
- auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigte den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken. Aufgaben des Brandschutzbeauftragten Der BSB hat den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber / Unternehmer, Betriebs- oder Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Leistungsspektrum des BSB Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen organisatorischen Brandschutzes Beratung zur Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu- und Umbauten Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutz- bzw. Gefährdungsbeurteilung Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 für die Teile A (Besucher & Mitarbeiter), Teil B (Mitarbeiter) und Teil C (Personen mit besonderen Aufgaben) Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen (Abstimmung mit dem Arbeitgeber, der Betriebsleitung, der Berufsgenossenschaft und den Behörden) Unterstützung bei der Planung von Instandhaltungsmaßnahmen brandschutztechnischer Einrichtungen Mitarbeit im Arbeitssicherheitsausschuss und einschlägigen Arbeitsgruppen sofern den Brandschutz betreffend Unterstützung bei der Umsetzung der behördlichen Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers Zusammenarbeit mit den Brandschutzbehörden, der örtlichen Feuerwehr und den Feuerversicherern Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren Beratung bei der Erstellung und Pflege von Brandschutzplänen (z.B. Flucht- & Rettungsplan, Feuerwehrpläne, Bestuhlungs- & Versammlungspläne, Alarmpläne, Räumungspläne usw.) Abstimmung und Koordination mit der Berufsfeuerwehr, dem Kreisbrandmeister und den Branddirektionen zur Erstellung und Fortschreibung eines Feuerwehrplans Planung, Vorbereitung, Durchführung von Räumungs- und Brandschutzübungen Organisation von Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen im Brandschutz Organisation von Übungen der örtlichen Feuerwehr in Ihrem Betrieb Schulung, Unterweisung und Fortbildung der Brandschutzhelfer Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz in Theorie und Praxis Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung und Fortführung eines Katastrophenschutzplanes Durchführung von regelmäßigen Brandschutzbegehungen des gesamten Geländes Durchführung von regelmäßigen Brandverhütungsschauen, gemäß der Verordnung über die Feuerbeschau Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Brandschutzes Beratung und Überprüfung der Hinweis- & Sicherheitskennzeichnung für Brandschutzeinrichtungen und Rettungswegbeschilderungen Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung von Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten durch Fremdfirmen Hilfestellung bei der Erstellung von Sicherheitsvorschriften und Erlaubnisscheinen für Heißarbeiten (z.B. Schweißarbeiten, usw.) Unterstützung bei der Ausarbeitung von Verfahrens-, Betriebsanweisungen, Verhaltensrichtlinien und Merkblätter im Bereich Brandschutz Mitwirkung bei der Erarbeitung von Einsatzmaßnahmen bei Ausfall der Brand- oder Gefahrenmeldeanlage Selbstverständlich können Sie auch nur einzelne Punkte aus dem Leistungsspektrum in Anspruch nehmen, wie z.B. Schulung und Unterweisung der Brandschutzhelfer oder Durchführung von Brandschutzbegehungen und Brandverhütungsschau oder Planung, Vorbereitung, Durchführung von Räumungs- und Brandschutzübungen Darüber hinaus übernehme ich die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach §4 BGV A1 |